
Schall und Schatten
Schallimmission
Im Außenbereich und bei Dorf- und Mischgebieten (hier Immissionspunkte A, G und I) darf nachts die Grenze von 45 dB (A) nicht überschritten werden. Dieser Wert entspricht ungefähr der Lautstärke einer ruhigen Unterhaltung. Für allgemeine Wohngebiete (hier Immissionspunkte B-F, H und J-L) liegt der entsprechende Höchstwert bei 40 dB (A). Das ist in etwa der Geräuschpegel, den eine sehr leise Unterhaltung hat.
Externes Schallgutachten
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat ein externer Fachgutachter eine Schallimmissionsprognose erstellt, deren Ergebnis als Kartendarstellung auf der rechten Seite zu sehen ist. Wie geplant können die relevanten Grenzwerte in den umliegenden Orten eingehalten werden. Das Schallgutachten liegt der Genehmigungsbehörde zur Überprüfung vor.
Das vollständige Schallgutachten können Sie als PDF herunterladen.
Schattenwurf
Externes Schattenwurfgutachten
Ein unabhängiger Fachgutachter hat eine Schattenwurfprognose erstellt. Das Gutachten hat ergeben, dass für einige Wohnhäuser der oben erläuterte theoretische Wert überschritten werden kann. In unserer Planung berücksichtigen wir daher die vom Gutachter empfohlene Verwendung einer Abschaltautomatik zur Einhaltung der Richtwerte für den Schattenwurf, damit wird die Einhaltung der Richtwerte sichergestellt. Konkret bedeutet das, dass niemand länger als 30 Minuten pro Tag und acht Stunden pro Jahr dem Schattenwurf ausgesetzt sein kann. Das Schattenwurfgutachten liegt der Genehmigungsbehörde zur Überprüfung vor.
Hier finden Sie das vollständige Schattenwurfgutachten als PDF.
